AGB

1. Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer muss körperlich gesund und den sportlichen Herausforderungen gewachsen sein. Das Anforderungsprofil entnehmen Sie bitte aus den Tourenbeschreibungen. Zur Bewätigung der Strecken ist ein Mountainbike zwingend erforderlich. Ausrüstung und Material müssen einwandfrei sein um nicht den Ablauf der Touren zu gefährden. Des weitern besteht eine Helmpflicht. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Leiter der Gruppe den Teilnehmer vom Tourprogramm ausschließen. Falls dies der Fall sein sollte, besteht kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises.

2. Anmeldung und Bestätigung:

Mit der Anmeldung ist der Abschluss des Reisevertrages verbindlich. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wenn mehrere Personen gemeldet werden, steht der Anmelder für die vertraglichen Bedingungen in der Verantwortung. Sobald Ihre Anmeldung bei uns angekommen ist, erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung.

3. Bezahlung:

Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 25% der Reisekosten fällig. Der Rest muss 30 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden. Falls die Anmeldung erst 30 Tage vor Beginn der Tour eingeht, muss der Reisepreis sofort ganz bezahlt werden. Die Höhe der zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte aus der Anmeldebestätigung / Reiserechnung. Wenn bis 7 Tage vor Beginn der Tour der Reisepreis nicht eingegangen ist, besteht kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung. Stornogebühren müssen bezahlt werden. Teilnehmer, die aus dem Ausland eine Tour buchen, müssen sämtliche Bankkosten selber tragen.

4. Mindestteilnehmerzahl:

Die ausgeschriebene Tour kann nur dann erfolgen, wenn auch die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl entnehmen Sie bitte aus der Tourenbeschreibung. Ist die Anzahl der Teilnehmer nicht erreicht, sind wir berechtigt bis 30 Tage vor Beginn der Tour vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen erhalten Sie dann unverzüglich zurück. Ansprüche gegenüber Teuto-Bike bestehen nicht.

5. Unser Leistungen:

Umfang und Leistungen entnehmen Sie bitte aus den Tourenbeschreibungen. Dort wird der geplante Reiseablauf dargestellt. Änderungen des Reiseablaufs aus nicht vorhersehbaren Gründen (wie z.B: schlechtes Wetter, andere Unterkunft) unterliegen dem Organisator oder der Tourguide entscheidet vor Ort.

6. Leistungs- und Preisänderungen:

Die angegeben Preise entsprechen dem aktuellen Stand. Trotzdem behalten wir uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus unvorhersehbaren Gründen bis 30 Tage vor dem Tourstarttermin zu ändern. Ab einer Erhöhung von 5% ist eine kostenlose Abtretung vom Vertrag möglich.

7. Haftung:

Wir haften mit dem Dreifachen des Reisepreises, wenn ein Verschulden durch unsere Leistungsträger verursacht wird. Wir haften nicht dafür, wenn Verkehrsordnungen nicht beachtet werden, auch nicht für Schäden, die am Fahrrad oder Reisegepäck entstehen können. Genausogut ist die individuelle Anreise und Abreise darin nicht eingeschlossen. Dass Mountainbiken mit besonderen Risiken verbunden ist, muss dem Teilnehmer bewusst sein. Der Kunde beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Touren.

8. Gewährleistung:

Nicht erbrachte Leistungen müssen innerhalb von einem Monat gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

9. Reiseabbruch:

Reiseteilnehmer, die aus irgendwelchen Gründen die Tour abbrechen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

10. Rücktritt:

Sie können jederzeit von der gebuchten Tour zurücktreten. Dieses muss schriftlich als Einschreiben erfolgen. Die Abmeldung wird an dem Tag des Einganges des Einschreibens wirksam.

Daraus ergeben sich folgende Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% vom Tourpreisab
29 Tage vor Reisebeginn 30% vom Tourpreisab
21 Tage vor Reisebeginn 45% vom Tourpreisab
14 Tage vor Reisebeginn 65% vom Tourpreisab
7 Tage vor Reisebeginn 80% vom Tourpreis
bei Nichtantritt müssen 90% vom Tourpreis bezahlt werden.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Veranstalter / Gerichtsstand:

Klagen gegen den Tourenveranstalter Teuto-Bike können ausschließlich am Firmensitz in Rheda-Wiedenbrück angebracht werden.